Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Veröffentlicht am 08.08.2022

I. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden kurz „AGB“ gelten für alle Leistungen der velcom GmbH gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend auch „Auftraggeber“) für Leistungen in den Produktsparten Vertriebsleistungen, Corporate Publishing und Consulting. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, diese AGB zu kennen und damit einverstanden zu sein. Die velcom GmbH erbringt Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd UGB. Der Auftraggeber erklärt, Unternehmer iSd UGB zu sein, und dass insbesondere auch kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt. Der Auftraggeber hat die velcom GmbH in Zusammenhang mit dieser Erklärung schad- und klaglos zu halten.
  2. Mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung schließt die velcom GmbH Verträge mit ihren Auftraggebern ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB ab. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten diese AGB auch für Folgeaufträge des Auftraggebers an die velcom GmbH, sowie für über Einzelaufträge hinausgehende Geschäftsverhältnisse (z.B. regelmäßige Bestellungen) zwischen dem Auftraggeber und der velcom GmbH, selbst wenn darin nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
  3. Allfällige Zusatzvereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die velcom GmbH wirksam. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten die velcom GmbH nicht, selbst wenn die velcom GmbH diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Auftraggeber wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, wenn der Auftraggeber nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der velcom GmbH bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  5. Im Sinne dieser AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen.
    a. Dritter: Jede von der velcom GmbH und dem Auftraggeber verschiedene natürliche oder juristische Person.
    b. Leistung: vertraglich vereinbarte Vertriebsleistungen, Corporate Publishing Leistungen und/oder Beratungsdienstleistungen.
    c. Vertriebsleistungen: Leistungen zur Erreichung und Steigerung des Produktabsatzes durch Marketingaktivitäten und Verkaufsdienstleistungen, insbesondere durch Outbound-Telefonie (Telefonmarketing, Telesales im B2C- sowie im B2B-Bereich, qualifizierte Telefon-Umfragen), Inbound-Telefonie (Kundenmanagement, Servicetelefonie, Beschwerdemanagement) und durch Direktmarketing (zB. Messebetreuung, Verkaufsstände) und Performance Marketing.
    d. Corporate Publishing Leistungen: unter der Marke „EGGER & LERCH Corporate Publishing“ als Full Service oder Part Service übernommene Corporate Publishing Leistungen im B2B-Bereich, inklusive der dafür notwendigen publizistischen Aktivitäten, sowie die anzeigenbasierte Herstellung von Magazinen.
    e.Beratungsdienstleistungen: Leistungen zur Erstellung und Umsetzung von strategischen Vertriebskonzepten (Projektmanagement, Produktmanagement, Aufbau und Servicierung von Kundendatenbanken) sowie begleitendem Vertriebs- und Maßnahmencontrolling.
  6. Datenschutz. Die velcom GmbH verarbeitet, die ihr anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, verpflichtet sich die velcom GmbH hierüber eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich als Verantwortlicher sämtliche erforderlichen Maßnahmen im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, DSG, TKG 2003) zur rechtskonformen Datenverarbeitung zu treffen.

    II. Auftragserteilung
    1. Angebote samt Begleitdokumenten werden von der velcom GmbH nach bestem Wissen erstellt. Dennoch sind diese Angebote – sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist – unverbindlich und insbesondere abhängig von der Verfügbarkeit. Ein Vertrag zwischen der velcom GmbH und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die velcom GmbH das durch den Auftraggeber schriftlich bestätigte, verbindliche Angebot (Angebot des Auftraggebers) annimmt. Mündliche Angebote des Auftraggebers bedürfen zu Ihrer Annahme der schriftlichen Bestätigung durch die velcom GmbH. Von der velcom GmbH veröffentlichte allgemeine Aktionen und Sonderangebote, insbesondere in Form von Rabatten auf Listenpreise oder auf Preise dritter Anbieter, sind freibleibend und gelten für den Einzelfall erst nach schriftlicher Bestätigung durch die velcom GmbH. Die velcom GmbH behält sich vor, die Bestätigung solcher Sonderangebote von einem entsprechenden Nachweis des Auftraggebers über die aktuellen Verrechnungspreise abhängig zu machen und/oder auf bestimmte Produkte und/oder auf die erstmalige Beauftragung und/oder auf einen begrenzten Zeitraum einzuschränken2. Die velcom GmbH behält sich vor, Aufträge über Leistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Geringfügige Abweichungen der Auftragsbestätigung vom Angebot sind möglich und zulässig und werden Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber nicht umgehend, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen, widerspricht

    3. Die velcom GmbH hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, den Inhalt der aufgetragenen Leistungen auf ihre Gesetzmäßigkeit hin zu prüfen. Die velcom GmbH ist jederzeit berechtigt, unrechtmäßige Aufträge unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der velcom GmbH.

    4. Für den Fall, dass die velcom GmbH bereits während der laufenden Vertragsverhandlungen (Angebotsphase) mit der Dienstleistung beginnt, dann aber der Vertrag nicht final schriftlich zustande kommt, gelten die vorab durch die velcom GmbH kommunizierten Konditionen.

    5. Bei nicht schriftlich veranlasster Übermittlung von Texten und Informationen gehen Übermittlungsfehler aufgrund von Lese-, Hör- oder Satzfehlern zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat daher keine Ersatzansprüche, wenn ein so erteilter Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen jeder Art bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.

    6. Von der velcom GmbH bestätigte Aufträge über Leistungen sind innerhalb des Kalenderjahres ab der Auftragsbestätigung abzuwickeln, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung festgelegt. Konditionen für Jahresvereinbarungen gelten nur dann, wenn die avisierten Auftragsvolumen erreicht werden. Bei Nichterfüllung des Jahresziels (Auftragsvolumens) werden alle Umsätze des betreffenden Jahres mit dem dann anzuwendenden Rabattsatz neu durchgerechnet und sich daraus ergebende Differenzen dem Auftraggeber unverzüglich in Rechnung gestellt. Jahresvereinbarungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nach Übersendung der Jahresvereinbarung den ersten Teilabruf zu den vereinbarten Konditionen tätigt.

    7. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber erfolgt bis einen Monat vor Beginn der Auftragsdurchführung kostenlos, bis zwei Wochen vor Beginn der Auftragsdurchführung unter Bezahlung von 25 % des Auftragsvolumens, und unter zwei Wochen vor Beginn der Auftragsdurchführung bis zum Beginn der Auftragsdurchführung unter Bezahlung von 50 % des Auftragsvolumens. Mit Beginn der vereinbarten Auftragsdurchführung hat die velcom GmbH Anspruch auf das gesamte Auftragsvolumen.

    8. Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Arbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres aufgelöst werden. Im Zeitpunkt des Einlangens der Kündigung bereits begonnene Aufträge sind jedoch unabhängig von der Kündigungsfrist abzuwickeln.

    9. Die velcom GmbH erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich im Rahmen der auf der Website ausgewiesenen Bürozeiten (werktags 9:00-17:00). Dienstleistungen, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden sollen, bedürfen einer separaten Vereinbarung.

    III. Rechte und Pflichten im Rahmen der Auftragsabwicklung
    Die nachfolgenden Bestimmungen kommen jeweils ergänzend für die konkrete Leistungssparte zur Anwendung.

    A. Vertriebsleistungen
    1. Arbeitsunterlagen. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien wie Vorlagen, Texte, Gesprächsleitfäden, oder Daten sind auf Kosten des Auftraggebers anzuliefern. Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Daten. Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig, ist die velcom GmbH an den Start der geplanten Vertriebsaktivitäten nicht gebunden.

    2. Urheber- und Vervielfältigungsrecht. Mit seinem Auftrag garantiert der Auftraggeber, dass er über alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den verwendeten Unterlagen verfügt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die velcom GmbH von allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten und die Aufwände zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu ersetzen. Die velcom GmbH wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der velcom GmbH dem Verfahren bei, so ist die velcom GmbH berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.
    Soweit die velcom GmbH zur Durchführung des Auftrags selbst Unterlagen herstellt, bleiben diese im Eigentum der velcom GmbH und verfügt die velcom GmbH weiterhin über alle Nutzungsrechte an den erstellten Unterlagen, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat.

    3. Widerrufmanagement. Wenn nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wurde, liegt die Verwaltung der Widerrufe von Zustimmungen nach dem TKG in der Verantwortung des Auftraggebers.

    4. Lagerung. Für die velcom GmbH besteht keine Verpflichtung die verwendeten Unterlagen nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es besteht hierüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Aufbewahrung, Übergabe oder Löschung von personenbezogenen Daten nach Durchführung des Auftrags richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

    5. Systemänderungen. Wenn der Auftraggeber eine nicht nur geringfügige Systemänderung plant, wird er velcom GmbH 3 Monate vorab über die Systemänderung informieren, so dass velcom GmbH genügend Zeit zur Einschulung auf das neue System hat. Sämtliche mit einer Systemänderung verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

    6. Preiserhöhungen. Anpassungen erfolgen nach dem Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020; als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Jänner des Jahres des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl) oder nach einem an dessen Stelle tretenden Index. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Etwaige sonstige Änderungen in der Preisgestaltung werden schriftlich vereinbart.

    7. Beanstandungen. Der Anspruch des Auftraggebers auf Behebung bekanntgewordener Mängel erlischt, wenn er nicht unverzüglich geltend gemacht wird, jedenfalls spätestens sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

    B. Corporate Publishing Leistungen
    1. Preisänderungen nach Vertragsabschluss. Erhöhungen der Lohn- und Gehaltskosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen (Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation Wien) und/oder Erhöhungen aufgrund anderer Faktoren (insb. Erhöhungen der Materialkosten), wobei Anpassungen nach dem Erzeugerpreisindex Dienstleistungen der Statistik Austria erfolgen (Basisjahr 2021; als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für das erste Quartal des Jahres des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl) nach der Festsetzung des Auftragspreises, jedoch vor Durchführung und Berechnung der Leistung, berechtigen die velcom GmbH, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die verrechneten Preise von den ursprünglich vereinbarten Preisen abweichen können. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis ebenso abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Kunden, insbesondere Autorenkorrekturen, durchgeführt wurden. Kosten, die der velcom GmbH durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

    2. Arbeitsunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Daten und Beilagen und Sujets. Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig, ist die velcom GmbH an den Start der geplanten Veröffentlichung nicht gebunden. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen des Druckwerks, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Unterlagen werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.

    3. Kontroll- bzw. Freigabe-PDFs und Belegexemplare. Der Freigabeprozess erfolgt über Kontroll- bzw. Freigabe-PDFs. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Kontroll-PDFs. Bestätigt – bzw. korrigiert der Auftraggeber das ihm übermittelte Freigabe-PDF nicht fristgerecht, so gilt die Genehmigung zum Druck bzw. zur Veröffentlichung trotzdem als erteilt. Einwände des Auftraggebers sind daher lediglich innerhalb der Frist beachtlich. Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt.

    4. Kennzeichnung. Der Auftraggeber ist für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit die rechtliche Absicherung von Werbemaßnahmen verantwortlich. Sollte der Auftraggeber seiner Kennzeichnungsverpflichtung im Falle des Angebots gewerblicher Dienstleistungen selbst nicht nachkommen, behält sich die velcom GmbH vor, bei Anfrage des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb sowie vergleichbaren Einrichtungen den Namen und die Anschrift des Auftraggebers mitzuteilen.

    5. Beigestellte Unterlagen. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien wie Vorlagen, Texte, Daten, usw. sind auf Kosten des Auftraggebers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten – bzw. -dateien angegebenen Qualität und Menge. Die velcom GmbH ist erst in der Lage, während des Gestaltungs- und Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen, und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die velcom GmbH ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten gesondert zu berechnen.

    6. Satz- und Druckfehler. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von der velcom GmbH verschuldet sind. Abänderungen gegenüber der freigegebenen Vorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur). Die velcom GmbH ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Besteller eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet die velcom GmbH nur für grobes Verschulden. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Auflage des Duden maßgebend, wobei – im Falle mehrerer möglichen Varianten – alle im Duden als zulässig angeführten Schreibweisen als korrekt gelten.

    7. Lieferzeit und Lieferverzug. Die Lieferzeit der velcom GmbH beginnt erst, sobald alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig und vereinbarungsgemäß der velcom GmbH zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nicht Abweichendes vermerkt wurde. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich durch die velcom GmbH zugesagt wurden. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein.
    8. Lieferungen. Lieferungen erfolgen ab Lieferbetrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen. Mehr- und Minderlieferungen bei Drucksachen sind bei Auflagen bis zu 10.000 Stück bis zu 15 %, bei Auflagen über 10.000 bis 50.000 Stück bis zu 10 %, über 50.000 Stück bis zu 5 % gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Preis berechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie berücksichtigt. Geringfügige Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen hat, ist die velcom GmbH nicht haftbar. Telefonisch oder mündlich angeordnete Satzänderungen werden von der velcom GmbH ohne Haftung für Richtigkeit durchgeführt.

    9. Annahmeverzug. Die Gefahr von Beschädigungen, Untergang etc. geht mit der Versendung oder der Bereitstellung zur Abholung auf den Auftraggeber über.

    10. Beanstandungen. Beanstandungen müssen der velcom GmbH unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen, bekanntgegeben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Sendung führen. Die velcom GmbH hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Sofern eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung möglich ist, verzichtet der Auftraggeber darauf, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Entgeltes zu fordern. Bei Aufträgen, für die vom Auftraggeber kein Proof (Prüfdruck) oder Andruck verlangt wurde, sind Reklamationen wegen Farb-, Stand- und Rasterabweichungen grundsätzlich ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen im Endprodukt (im Vergleich zum Original oder einem Proof oder Andruck) berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Mängelrüge bei versteckten Mängeln muss umgehend nach Erkennbarkeit der Mängel, jedenfalls jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung angezeigt werden, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden können. Bei Teillieferungen ist die Beanstandung des zu beanstandenden Teiles nach dessen Empfang vorzunehmen.

    11. Urheber- und Vervielfältigungsrecht. Insoweit die velcom GmbH selbst Urheber oder Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Druckerzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Urheber- und Nutzungsrechte in der Hand der velcom GmbH unberührt. Der velcom GmbH steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Filme, Daten u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Mit seinem Auftrag garantiert der Auftraggeber, dass er über alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den Druckunterlagen verfügt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die velcom GmbH von allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten und die Aufwände zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu ersetzen. Die velcom GmbH wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der velcom GmbH dem Verfahren bei, so ist die velcom GmbH berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

    12. Eigentumsrecht. Die von der velcom GmbH hergestellten Entwürfe, Schriftsätze, Texte, Illustrationen, Fotos und Daten bleiben das unveräußerliche Eigentum der velcom GmbH, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag der zur Lieferung verpflichteten velcom GmbH von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

    13. Lagerung. Für die velcom GmbH besteht keine Verpflichtung, Druckprodukte, Daten, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es besteht hierüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt jeweils im Nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung der genannten Gegenstände erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.

    C. Consulting Leistungen.
    1. Preise. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes wird das vorab vereinbarte Honorar der velcom GmbH mit Rechnungslegung fällig. Die velcom GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Anfallende Barauslagen, Spesen und Reisekosten sind gegen Rechnungslegung der velcom GmbH vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die velcom GmbH, so behält die velcom GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die velcom GmbH bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die velcom GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

    2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Anpassungen erfolgen nach dem Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020; als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Jänner des Jahres des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl) oder nach einem an dessen Stelle tretenden Index. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Etwaige sonstige Änderungen in der Preisgestaltung werden schriftlich vereinbart.

    3. Beratungsauftrag und Stellvertretung. Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages wird mit separatem Vertrag schriftlich vereinbart. Die velcom GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die velcom GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

    4. Aufklärungspflicht und Vollständigkeitserklärung. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber wird die velcom GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der velcom GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und die velcom GmbH von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erlangt, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

    5. Treuepflicht. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der velcom GmbH zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die velcom GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die velcom GmbH anbietet.

    6. Reporting. Die velcom GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die Arbeit beauftragter Dritter dem Auftraggeber dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, wobei diese sich nach der Art des Beratungsauftrages richtet, aber jedenfalls innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Beauftragung. Die velcom GmbH ist im Rahmen der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung und ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

    7. Urheber- und Vervielfältigungsrecht. Die Urheberrechte an den von der velcom GmbH und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger) verbleiben der velcom GmbH. Die geschaffenen Werke dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden, es sei denn es wird eine separate Vereinbarung über die Nutzung dieser Werke geschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die geschaffenen Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der velcom GmbH zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung von geschaffenen Werken eine Haftung der velcom GmbH gegenüber Dritten und hält der Auftraggeber die velcom GmbH gegenüber Dritten schad- und klaglos. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die velcom GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund, und zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.

    8. Beanstandungen. Die velcom GmbH ist verpflichtet, vom Auftraggeber bekanntgegebene oder ihr auf sonstige Weise bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Der Auftraggeber wird die velcom GmbH über Unrichtigkeiten und Mängel unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anspruch des Auftraggebers auf Behebung bekanntgewordener Unrichtigkeiten und Mängel erlischt, wenn er nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen ab Erkennbarkeit, geltend gemacht wird, jedenfalls spätestens sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

    9. Geheimhaltung. Die velcom GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Weiters verpflichtet sich die velcom GmbH über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die velcom GmbH überbindet diese Geheimhaltungsverpflichtung auch auf ihre Mitarbeiter. Die velcom GmbH ist von der Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden, und wird dieselbe Geheimhaltungsverpflichtung auch auf diese vollständig überbinden. Die velcom GmbH haftet für den Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung durch allfällige Gehilfen und Stellvertreter wie für einen eigenen Verstoß. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
    Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Informationen erstreckt sich nicht auf Informationen, welche nachweislich
    a) der velcom GmbH aufgrund von Umständen, die keine Verletzung einer Geheimhaltungspflicht darstellen, zur Zeit der Mitteilung bereits bekannt waren; oder
    b) zur Zeit der Mitteilung bereits aufgrund von Umständen, die keine Verletzung einer Geheimhaltungspflicht darstellen, öffentlich zugänglich oder „Stand von Wissenschaft und Technik“ waren; oder
    c) nach dem Zeitpunkt der Mitteilung, aufgrund von Umständen, die keine Verletzung einer Geheimhaltungspflicht darstellen, öffentlich zugänglich werden; oder
    d) der velcom GmbH durch Dritte, nach bester Kenntnis der velcom GmbH ohne Pflicht zur Geheimhaltung offenbart wurden; oder
    e) von der velcom GmbH nachweislich vollkommen unabhängig von den Informationen des Auftraggebers entwickelt wurden; oder
    f) aufgrund ausdrücklicher, schriftlicher Erklärung des Auftragsgebers nicht mehr vertraulich zu behandeln sind.
    10. Lagerung. Für die velcom GmbH besteht keine Verpflichtung verwendete Unterlagen nach Beendigung der Beauftragung zu lagern, es sei denn, es besteht hierüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten und Gefahr der Lagerung.

    IV. Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,5 % pro Jahr in Anrechnung gebracht. Nebenspesen (z. B. Überweisungskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gegenüber Forderungen der velcom GmbH sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

    2. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für die velcom GmbH keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, können – auch ohne gesonderte Vereinbarung in Auftrag oder Auftragsbestätigung – entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen gefordert werden.

    3. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht der velcom GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat die velcom GmbH das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den bei der velcom GmbH üblichen Mahnspesen in Höhe der vereinbarten Verzugszinsen alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel immer sie resultieren, zu bezahlen, insbesondere auch die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Intervention und die Kosten von Inkassobüros. Bei Verzug mit auch nur einer Rechnung werden alle übrigen fällig und darauf gewährte Rabatte hinfällig.

    4. An allen Rohmaterialien und Unterlagen jeder Art, die der velcom GmbH vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben worden sind, hat die velcom GmbH hinsichtlich sämtlicher fälliger Forderungen gegen den Auftraggeber ein Pfandrecht. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie sämtlicher übriger offenen Forderungen, soweit diese nicht durch andere Deckungsobjekte (Eigentumsvorbehalt) gesichert sind, im Eigentum der velcom GmbH.

    5. Reklamationen bezüglich der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich bei der velcom GmbH geltend zu machen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt. Aufträge gelten spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt als genehmigt.

    6. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen und auch bei Vorliegen oder Vollstreckung eines Exekutionstitels ist die velcom GmbH berechtigt, eingehende Geldbeträge des Auftraggebers nach ihrer Entscheidung vorerst zur Abdeckung von Nebenspesen (Mahnspesen, Anwaltskosten, Versicherungsprämien u. a.), Verzugszinsen, Kapitalforderung und zuletzt für die Tilgung des restlichen offenen Rechnungsbetrages zu verwenden.

    7. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die velcom GmbH ausdrücklich einverstanden.

    V. Haftung
    1. Allgemeines. Die Haftung der velcom GmbH ist – ausgenommen für Personenschäden – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, deren Vorliegen der Auftraggeber zu beweisen hat. Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an die velcom GmbH sind grundsätzlich, soweit der Schaden nicht auf grobem Verschulden der velcom GmbH beruht, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Der Ersatz des Erfüllungsinteresses oder des Vertrauensschadens ist jedenfalls ausgeschlossen. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können ausschließlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, soweit der Schaden erkennbar ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.

    2. Haftung für Corporate Publishing-Leistungen. Werden Druckvorlagen im Auftrag des Kunden direkt an Dritte weitergeleitet, übernimmt die velcom GmbH keine wie immer geartete Haftung für darin enthaltene Fehler oder andere sich daraus ergebende Schäden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Darstellung von Druckwerken auf der Fehlerhaftigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Vorlage beruht bzw. die Vorlage fehlerhaft vom Auftraggeber freigegeben wurde. Sind etwaige Mängel an den vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen, insbesondere Druckunterlagen, nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst bei Auftragserfüllung bzw. beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Ergebnis keine Ansprüche. Verfahrensbedingte Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich die velcom GmbH vor. Diese führen zu keinem Ersatzanspruch. Für Manuskripte, Entwürfe, Daten und sonstige Unterlagen haftet die velcom GmbH bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt die velcom GmbH für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
    3. Haftung für Consulting-Leistungen. Die Haftungsregelung der velcom GmbH gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der velcom GmbH beigezogene Dritte zurückgehen. Sofern die velcom GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die velcom GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

    4. Haftung für Rechtspflichten des Auftraggebers. Die velcom GmbH haftet nicht für den Auftraggeber treffende Rechtspflichten. Beigestellte Unterlagen, die der velcom GmbH für die Übernahme von Vertriebsleistungen übergeben werden, müssen insbesondere den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes entsprechen. Im Rahmen von Corporate Publishing Leistungen wird für die inhaltliche Richtigkeit sowie die Rechtmäßigkeit, insbesondere in urheber- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, von Werbemitteln und Drucksachen nicht gehaftet; insbesondere auch dann nicht, wenn die Texte, Grafiken, Illustrationen, Fotos oder Teile davon von der velcom GmbH bzw. deren Lieferanten für den Auftraggeber verfasst bzw. gestaltet wurden. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt und die Gestaltung der von ihm in Auftrag gegebenen Werbemittel und Drucksachen verantwortlich, und bestätigt deren Rechtmäßigkeit mit der Freigabe der Druckvorlagen. Der Auftraggeber wird die velcom GmbH daher von allen Nachteilen freihalten, die ihr durch diese Produkte entstehen könnten.

    5. Haftung bei höherer Gewalt. Höhere Gewalt entbindet die velcom GmbH grundsätzlich von jeder Verpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb der velcom GmbH oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder die velcom GmbH für etwaige Schäden haftbar zu machen. Fälle höherer Gewalt bestehen vor allem in Naturkatastrophen, Terroranschlägen, politischen Umbrüchen, Streik, Epidemien, dem gänzlichen oder teilweisen Ausfall von Systemen aufgrund von nicht im Bereich des Verlages liegenden technischen Mängeln, Störungen der Kommunikationsnetze außerhalb des Bereiches der velcom GmbH. Soweit möglich, wird die velcom GmbH die Leistung innerhalb angemessener Zeit nachholen.

    VII. Schlussbestimmungen
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der velcom GmbH gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

    2. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse dieser AGB und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses oder für Rechtsstreitigkeiten aus solchen ist Wien. Streitigkeiten aus Geschäften, auf die diese Geschäftsbedingungen anzuwenden sind, unterliegen der inländischen österreichischen Gerichtsbarkeit.

    3. Abweichungen von diesen AGB erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.

    4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.